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   VGH Bayern, 15.02.2021 - 2 CS 20.2743   

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https://dejure.org/2021,3562
VGH Bayern, 15.02.2021 - 2 CS 20.2743 (https://dejure.org/2021,3562)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.02.2021 - 2 CS 20.2743 (https://dejure.org/2021,3562)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Februar 2021 - 2 CS 20.2743 (https://dejure.org/2021,3562)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBO aF Art. 6 Abs. 5, Abs. 6
    Zum sog. 16 m-Privileg nach Art. 6 Abs. 6 BayBO a.F.

  • rewis.io

    Zum sog. 16 m-Privileg nach Art. 6 Abs. 6 BayBO a.F.

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 15.11.1989 - 2 B 88.2884
    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2021 - 2 CS 20.2743
    Insoweit stellen z.B. auch die seitlichen Abschlusswände eines Reihenmittelhauses keine Außenwände im Sinn dieser Vorschrift dar, als sie profilgleich aneinandergefügt sind (vgl. BayVGH, Großer Senat, B.v. 21.5.1990 - GS 1/1989 - 2 B 88.2884 - VGH n.F. 43, 88/93).

    Denn für das Vorliegen von aneinandergebauten Gebäuden in diesem Sinn ist es erforderlich, dass diese im Wesentlichen profilgleich, beispielsweise Doppelhaushälften oder Reihenmittelhäuser, an der Grundstücksgrenze, aneinandergebaut werden (vgl. BayVGH, Großer Senat, B.v. 21.5.1990 - GS 2/1989 - 2 B 88.2884 - VGH n.F. 43, 88/93; Schwarzer/König, BayBO, 4. Auflage 2012, Art. 6 Rn. 92).

    Aus der Entscheidung des Großen Senats des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 21. Mai 1990 (B.v. 21.5.1990 - GS 2/1989 - 2 B 88.2884 - VGH n.F. 43, 88) ergibt sich, dass die seitlichen Abschlusswände eines Gebäudes insoweit keine Außenwände im Sinn von Art. 6 Abs. 5 Satz 2 BayBO a.F. darstellen, als sie profilgleich mit einem anderen Gebäude aneinandergefügt sind.

    Hierbei spielt es keine Rolle, ob an eine Grenze gleichzeitig von beiden Seiten oder zunächst zur einseitig angebaut wird, wenn der Anbau an der anderen Seite der Grenze, insbesondere aufgrund planungsrechtlicher Vorgaben, absehbar ist (vgl. BayVGH, Großer Senat, B.v. 21.5.1990 - GS 2/1989 - 2 B 88.2884 - VGH n.F. 43, 88/93).

  • VGH Bayern, 17.04.2000 - GrS 1/99

    Unterschreitung der Abstandsflächentiefe vor mehr als zwei Außenwänden

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2021 - 2 CS 20.2743
    Grundsätzlich kann eine Verkürzung einer Abstandsflächentiefe nur den Nachbarn in seinen Rechten verletzen, dessen Grundstück der betreffenden Außenwand gegenüberliegt (vgl. BayVGH, Großer Senat, B.v. 17.4.2000 - GS 1/1999 - 14 B 97.2901 - VGH n.F. 53, 89/95 f.; BayVGH, U.v. 29.10.2015 - 2 B 15.1431 - BayVBl 2016, 414).

    Für das sog. 16 m-Privileg ist jedoch entschieden, dass sich der Nachbar auch darauf berufen kann, dass durch eine Verkürzung der Abstandsflächentiefen an den abgewandten Gebäudeseiten zugleich die gesetzlichen Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 1 BayBO a.F. entfallen (vgl. BayVGH, Großer Senat, B.v. 14.7.2000 - GS 1/1999 - 14 B 97.2901 - VGH n.F. 53, 89/96).

  • VGH Bayern, 06.05.2019 - 2 CE 19.515

    Berufung auf 16 m-Privileg bei aneinandergebauten Gebäuden

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2021 - 2 CS 20.2743
    Der Senat hält insoweit an seinen Beschlüssen vom 6. Mai 2019 (2 CE 19.515 - juris) und vom 18. November 2019 (2 CS 19.1891 - juris) fest.

    Die Einwände des Antragstellers gegen die Rechtsprechung des Senats (B.v. 6.5.2019 - 2 CE 19.515 - juris) greifen nicht durch.

  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98

    Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2021 - 2 CS 20.2743
    Hiernach müssten die einzelnen Häuser eines Doppelhauses an der gemeinsamen Grenze qualitativ und quantitativ in wechselseitig verträglicher und abgestimmter Weise so aneinandergebaut und auch im Übrigen so aufeinander abgestimmt sein, dass das von ihnen gebildete Gesamtgebäude als bauliche Einheit erscheint (vgl. BVerwG, U.v. 24.2.2000 - 4 C 12.98 - BVerwGE 110, 355).
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2021 - 2 CS 20.2743
    Der Senat sieht nach einer in einem Eilverfahren wie diesem angemessenen summarischen Prüfung (vgl. BVerfG, B.v. 24.2.2009 -1 BvR 165/09 - NVwZ 2009, 581) im Rahmen der von ihm eigenständig zu treffenden Ermessensentscheidung keine Notwendigkeit für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage des Antragstellers gemäß § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO.
  • VGH Bayern, 29.10.2015 - 2 B 15.1431

    Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2021 - 2 CS 20.2743
    Grundsätzlich kann eine Verkürzung einer Abstandsflächentiefe nur den Nachbarn in seinen Rechten verletzen, dessen Grundstück der betreffenden Außenwand gegenüberliegt (vgl. BayVGH, Großer Senat, B.v. 17.4.2000 - GS 1/1999 - 14 B 97.2901 - VGH n.F. 53, 89/95 f.; BayVGH, U.v. 29.10.2015 - 2 B 15.1431 - BayVBl 2016, 414).
  • VGH Bayern, 18.11.2019 - 2 CS 19.1891

    Inanspruchnahme des 16 m-Privilegs

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2021 - 2 CS 20.2743
    Der Senat hält insoweit an seinen Beschlüssen vom 6. Mai 2019 (2 CE 19.515 - juris) und vom 18. November 2019 (2 CS 19.1891 - juris) fest.
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